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Student(inn)en, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gramastetten belassen, wird das Semesterticket (Klimaticket) mit 70 Prozent des Ticketpreises gefördert, maximal jedoch mit € 150,-. Die Förderung kann pro Semester beantragt werden. Fördervoraussetzungen: Förderzeitraum: Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten/abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.Hauptwohnsitz: Der Hauptwohnsitz der Studentin/des Studenten muss zum 31. Oktober des Jahres und für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets in Gramastetten aufrecht sein.Förderdauer: Die Förderung wird je Studiensemester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden.Nachweise: Dem Förderungsansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets bzw. Klimatickets.Für die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.