Seit dem 1. Dezember 2024 gilt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich. Das Gesetz bringt wichtige Änderungen, wie die Einführung einer Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen, neue Schulungspflichten für Hundehalter und klare Definition für „große Hunde“ und „spezielle Rassen“. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen eine harmonische und sichere Beziehung zwischen Hund und Mensch zu fördern.
Bestehende Hundebesitzer
Für bestehende Hundebesitzer ändert sich wenig. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden Hunde spezieller Rassen.
Hundeanmeldung – was wird benötigt?
- Name, Geburtsdatum und Adresse des Halters
- Sachkundenachweis (VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren)
- Nachweis Haftpflichtversicherung über mind. € 725.000,-
- Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank (Animaldata, PetCard)
- Name, Rasse Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes (Hundepass mit Chipnummer)
- Name und Adresse jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (voriger Halter oder Züchter)
- Sonstige Nachweise (z.B. tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht des mind. 12 Monate alten Hundes, Alltagstauglichkeitsprüfung,…)
Hundemarke
Die Ausgabe einer Hundemarke durch die Gemeinde fällt zur Gänze weg. An deren Stelle tritt eine Registrierungspflicht (Chip).
Hundehaltung – allgemeine Regeln
- Ein Hund ist so zu verwahren, zu halten und zu führen, dass
- Mensch und Tier weder gefährdet noch über ein zumutbares Maß belästigt werden,
- der Hund an öffentlichen Orten oder „fremden“ Grundstücken NICHT unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
- Die Exkremente des Hundes müssen an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Alle Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
- Auffällige Hunde und Hunde „spezieller Rassen“ sind an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet an der Leine und MIT Maulkorb zu führen.
Für Fragen rund um dieses Thema steht Fr. Meindlhuemer, 07239/8155-43 zur Verfügung.
Weitere Infos unter sichermithund.at