Kinderbetreuung; Förderung von Tagesmüttern

a) Kostenübernahme für die Ausbildung von Tagesmüttern
Die Gemeinde Gramastetten ersetzt der Tagesmutter die Kosten für die Ausbildung zur Tagesmutter.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gramastetten;
Abschluss der Ausbildung;
Vorlage des Zertifikates vom BFI;
Verpflichtung gegenüber der Gemeinde Gramastetten, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren zwei Jahre lang ein Kind betreut wird.

b) Zuschuss für die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter
Die Gemeinde Gramastetten gewährt einer Tagesmutter, die ein Kind betreut, das in der Gemeinde Gramastetten mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz hat, einen Zuschuss in Höhe von Euro 72,67 pro Monat und Kind.

c) Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes oder einer gleichwertigen Kinderbetreuungseinrichtung
Die Gemeinde Gramastetten übernimmt die anteilige Abgangsdeckung für die Betreuung eines Kleinkindes in einem Kindernest für Kinder, die in der Gemeinde Gramastetten mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz haben.
Bedingung: Die/der alleinerziehende Mutter/Vater bzw. die Eltern schließen mit der Gemeinde Gramastetten eine Vereinbarung ab, die eine Kostenbeteiligung des Abganges regelt.