Zuschuss für das Semesterticket (Klimaticket) für Studentinnen und Studenten

Student(inn)en, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Gramastetten belassen, wird das Semesterticket (Klimaticket) mit 70 Prozent des Ticketpreises gefördert, maximal jedoch mit € 150,-.

 Die Förderung kann pro Semester beantragt werden.


 Fördervoraussetzungen
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Förderzeitraum: Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten/abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.
Hauptwohnsitz: Der Hauptwohnsitz der Studentin/des Studenten muss zum 31. Oktober des Jahres und für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets in Gramastetten aufrecht sein.
Förderdauer: Die Förderung wird je Studiensemester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden.
Nachweise: Dem Förderungsansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets bzw. Klimatickets.

Für die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Zuständig

Formulare