Volksbefragung am Sonntag, 20. Jänner 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Stimmberechtigt sind in unserer Gemeinde alle Männer und Frauen, die spätestens am Tag der Volksbefragung das 16. Lebensjahr vollenden, zum Stichtag 28. November 2012 die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen waren und in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Gramastetten eingetragen waren.

Stimmkarten:
Wenn Sie am Befragungstag Ihr Stimmrecht nicht in Ihrem zuständigen Sprengelwahllokal in Gramastetten ausüben können, dann können Sie bis spätestens Mittwoch, 16. Jänner 2013 schriftlich und bis spätestens Freitag, 18. Jänner 2013, 12:00 Uhr mündlich (persönlich am Gemeindeamt) eine Stimmkarte beim Gemeindeamt beantragen. Mit dieser können Sie dann auch auswärts wählen. Nähere Informationen (z. B. über die einzuhaltenden Fristen) erhalten Sie mit der Stimmkarte.

Für jene Gemeindebürger(innen), die krank, gebrechlich oder durch sonstige Umstände nicht in der Lage sind, selbst zum Wahllokal zu kommen und deshalb zu Hause abstimmen möchten, ist der Besuch der Besonderen Wahlbehörde vorgesehen. Solche Personen müssen sich ebenfalls bis spätestens Mittwoch, 16. Jänner 2013 schriftlich und bis spätestens Freitag, 18. Jänner 2013, 12:00 Uhr mündlich melden.

Es wurden bereits amtliche Stimminformationen an jede(n) stimmberechtigte(n) Gemeindebürger(in) zugesandt, aus denen u. a. auch Wahllokal und Wahlzeit ersichtlich sind. Die Wahlzeiten wurden von der Gemeindewahlbehörde für alle Gramastettner Wahllokale von 07:30 bis 13:00 Uhr festgelegt.

Mittels nachstehendem Link können Sie direkt eine Stimmkarte beantragen: Stimmkartenantrag

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Breuer, Tel.: 07239/8155 DW 10, E-Mail: db@gramastetten.ooe.gv.at oder Web: www.volksbefragung2013.at

 

14.12.2012