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Das Wählerverzeichnis für die Landwirtschaftskammerwahl am Sonntag, 26. Jänner 2003 wird ab 2. Dezember 2002 vierzehn Tage lang zur öffentlichen Einsicht im Parteienverkehrsraum der Marktgemeinde Gramastetten aufgelegt. In das Wählerverzeichnis kann innerhalb der angeführten Frist während der Amtstage zu folgenden Zeiten Einsicht genommen werden: Montag bis Freitag, 7:30 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag, 14:00 bis 18:00 Uhr Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können während der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt Gramastetten eingebracht werden. Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften oder Vervielfältigungen herstellen. Mit freundlichen Grüßen!Ihr Bürgermeister Heinrich Madlmayr e.h.
Das Wählerverzeichnis für die Landwirtschaftskammerwahl am Sonntag, 26. Jänner 2003 wird ab 2. Dezember 2002 vierzehn Tage lang zur öffentlichen Einsicht im Parteienverkehrsraum der Marktgemeinde Gramastetten aufgelegt. In das Wählerverzeichnis kann innerhalb der angeführten Frist während der Amtstage zu folgenden Zeiten Einsicht genommen werden:
Montag bis Freitag, 7:30 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag, 14:00 bis 18:00 Uhr
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können während der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt Gramastetten eingebracht werden. Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften oder Vervielfältigungen herstellen. Mit freundlichen Grüßen!Ihr Bürgermeister
Heinrich Madlmayr e.h.
29.11.2002