Hundehaltung - Versicherungspflicht

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

 

Wir möchten unser Schreiben vom 30. Juni 2003, das an alle Hundebesitzer verschickt wurde, in Erinnerung rufen.

 

Das neue Oö. Hundehaltegesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 730.000,- vor.

 

Wir ersuchen daher alle HundebesitzerInnen, die noch keinen Nachweis (Bestätigung Ihrer Versicherungsanstalt oder Polizze) erbracht haben, diesen innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2003 an das Gemeindeamt zu übermitteln.

Fax: 07239/8155-12

E-Mail: margarete.katzmaier@gramastetten.ooe.gv.at 

11.12.2003