Vogelgrippe (Geflügelpest) - Einsperrpflicht bis 12.5.2006 verlängert!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat am 17.02.2006 die Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006, BGBl. 75/2006 II erlassen.

 

Diese Verordnung verpflichtet ALLE Geflügelbesitzer ihr Hausgeflügel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvor-richtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögel und deren Kot bestmöglich vermieden wird.

 

Die Jagd auf Wildvögel ist verboten.

 

Diese Einsperrverordnung gilt vorläufig bis 12. Mai 2006.

 

Tote Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Möwen) sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen in einem Plastiksack aufzubewahren und der Fund der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (Tel. 0732/73 13 01 – 72521) zu melden, damit der Amtstierarzt die Untersuchung veranlassen kann.

 

Hier gelangen Sie zur Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006.

 

Hier gelangen Sie zur 4. Änderung der Geflügelpest-Risikogebiets-verordnung.

 

Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.

 

Hier gelangen Sie zum Merkblatt zur Bergung von totem Wassergeflügel!

 

Weitere interessante Infos finden Sie bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH - www.ages.at.

 

 

 

28.04.2006