Vogelgrippe (Geflügelpest) - EINSPERRPFLICHT mit Bedingungen AUFGEHOBEN!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Per 1. Juni 2006 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die Stallpflicht für Geflügel in ganz Österreich aufgehoben.

Damit ist die Freilandhaltung unter folgenden Bedingungen wieder erlaubt:

 

1.     Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel – kein direkter und indirekter Kontakt

2.      Fütterung und Tränkung im Stall oder Unterstand – kein Kontakt von Wildvögeln mit Futter und Wasser

3.     Trennung der Ausläufe von Oberflächengewässern, an denen sich Wildvögel aufhalten

4.      Abschirmung der Wasserbecken der Tiere gegenüber Wildvögeln

5.     Keine Tränkung mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächengewässer, zu denen Wildvögel Zugang haben

6.      Besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion

7.      Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen

Die Details zum Begriff "regelmäßige tierärztliche Untersuchungen" werden vom Bundesministerium noch bekannt gegeben werden.

 

Die Meldepflicht für Geflügelhalter bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bleibt aufrecht.

 

Die Abhaltung von Veranstaltungen mit Geflügel (zB. Tiermärkte, Ausstellungen) ist ebenfalls zu melden und bedarf der Genehmigung des Amtstierarztes.

01.06.2006