Bundespräsidentenwahl 2016 – Wiederholung der Stichwahl am 4. Dezember 2016

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aktives Wahlrecht:

Alle österreichischen Staatsbürger(innen), die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen an der Wahl teilnehmen. Daher sind alle Personen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, die

-        die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
-       
am Wahltag, 4. Dezember 2016, mindestens 16 Jahre alt (d.h. bis zum 4. Dezember          2000 geboren) sind und
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nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Als Stichtag gilt der 27. September 2016.

Es können nur Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an der Wahl teilnehmen.

Bis ca. 2 Wochen vor der Wahl werden wieder rechtzeitig allen Wahlberechtigten amtliche Wahlinformationen zugestellt. Darin ist das für Sie zuständige Wahllokal mit den Wahlzeiten angeführt und enthält auch den sogenannten "Wahlausweis", den Sie bitte zusammen mit einem Lichtbildausweis am Wahltag ins Wahllokal mitnehmen sollten. Sie können aber natürlich auch ohne den "Wahlausweis", nur mit einem Lichtbildausweis wählen.  Zudem finden Sie auch eine Anforderungskarte für die Beantragung einer Wahlkarte darin.

Wahllokale:
Sprengel I:    Gemeindeamt, Marktstraße 17                
Spengel II:    Neue Mittelschule, Linzerstraße 19
Sprengel III:  Bezirksseniorenhaus, Marktstraße 2
Sprengel IV:   Gramaphon, Marktstraße 18
Sprengel V:    Kindergarten Pöstlingberg, Nöbauerstraße 9
Sprengel VI:   Köglerhof, Am Großamberg 7

Alle Wahllokale sind von 7:30 bis 14:00 Uhr geöffnet, sind Wahlkartenlokale und außer das Gemeindeamt auch barrierefrei zugängig!

WICHTIG:
Unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl mitnehmen!

Wahlkarten:

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag nicht in dem für sie zuständigen Wahllokal ihr Wahlrecht ausüben können, haben die Möglichkeit, bis Mittwoch, 30. November 2016 (schriftlich oder per E-Mail nur mit Ausweiskopie oder unter www.wahlkartenantrag.at) und spätestens bis Freitag, 2. Dezember 2016, 12:00 Uhr (persönlich) eine Wahlkarte beim Marktgemeindeamt Gramastetten anzufordern.

Achtung: Keine telefonische Beantragung der Wahlkarten möglich!

10.11.2016