Schülereinschreibung in der Volksschule Gramastetten

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

KUNDMACHUNG

über die Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2017/2018

I.       Allgemeine Schulpflicht:

Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, werden mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September schulpflichtig.

II.      Schülereinschreibung:

Für die Einschreibung stehen folgende Termine zur Wahl:

Montag, 14. November 2016, 08:00-11:00 Uhr

Dienstag, 15. November 2016, 08:00-12:00 Uhr,

Mittwoch, 16. November 2016, 08:00-12:00 Uhr

Bei Verhinderung wird um telefonische Rücksprache gebeten.

- Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen
  Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei derjenigen Volksschule anzumelden, die
  für das Kind dem Wohnsitz nach zuständig ist (Sprengelschule). Bitte nehmen Sie das künftige
  Schulkind zur Einschreibung mit!

- Im April 2017 werden die Eltern gebeten, ihr Kind persönlich zu einem Schulnachmittag zur
  Überprüfung der Schulreife in die Schule zu begleiten. Der genaue Termin wird bei der
  Einschreibung bekannt gegeben.

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:

a)      Geburtsurkunde des Kindes bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
b)      Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
c)      bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die
         Vormundschaft bescheinigt
d)      bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
e)      das Religionsbekenntnis muss nachgewiesen werden (Taufschein, …)

III.     Vorzeitige Aufnahme:

Kinder, die zwischen dem 1. September und dem 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter zu Beginn des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (1. bis 30. November) beim Leiter/der Leiterin jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen. Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem(der) Schulleiter(in) persönlich vorzustellen; die unter II. angeführten Personaldokumente sind mitzubringen.

IV.    Ansuchen um Überprüfung der Schulreife – Aufnahme in die Vorschulstufe:

Ansuchen um Überprüfung der Schulreife schulpflichtiger Kinder sind bei der Schuleinschreibung bei der Schulleitung einzubringen.

Das Schuljahr 2017/2018 beginnt am Montag, 11. September 2017.

Gramastetten, Oktober 2016

Direktorin Henriette Söllner
Öffentl. gem. Volksschule Gramastetten
Linzerstraße 19, 4201 Gramastetten
Tel.: 07239/82 49-11 oder 12
E-Mail: vs.gramastetten@eduhi.at
Fax: 07239/82 49-30

Wir freuen uns auf Ihr Kind!

Hinweis: Die Schulanfänger des Schulsprengels Gramastetten werden von der Direktion gesondert zur Schuleinschreibung eingeladen. Sollten Sie keine Einladung erhalten, gehören Sie einem anderen Schulsprengel an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sprengelschule oder an das Marktgemeindeamt Gramastetten (Frau Mag. Riener-Karl, Tel. 07239/81 55-30).

17.10.2016