Sonnwendfeuer 2018 - UNBEDINGT BEACHTEN!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

sonnwendfeuer

Grundsätzlich ist die Abhaltung von Sonnwendfeuern (bis zu 2 Wochen vor bzw. nach der Sonnenwende) erlaubt!

Geplante Sonnwendfeuer sind spätstens 2 Tage vor dessen Beginn beim Gemeindeamt zu melden: 07239/8155-0

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass
1. geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unkontrollierte Ausbreitung des
    Feuers wirksam verhindert wird;
2. geeignete Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle bereit gehalten werden;
3. bei starkem Wind oder bei Dürre das Feuer nicht entzündet wird;
4. geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unzumutbare Belästigung oder eine
    Gefährdung der Nachbarschaft, insbesondere durch Funkenflug oder starke Rauchentwicklung,
    wirksam verhindert wird;
5. das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt wird. Bevor die verantwortliche Person die Stelle verlässt,
    an der das Brauchtumsfeuer abgebrannt wird oder wurde, ist dieses entweder gänzlich zu
    löschen oder eine Brandwache einzurichten.

Aufgrund der angespannten Witterungsverhältnisse werden die Veranstalter dringend ersucht, unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn mit dem zuständigen Feuerwehrkommandanten abzuklären, ob eine gefahrlose Entzündung des Sonnenwend- oder Brauchtumsfeuers möglich ist bzw. ob besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Zu diesem Zweck sollen sich die Veranstalter rechtzeitig mit dem jeweils zuständigen Feuerwehrkommandanten in Verbindung setzen.

20.06.2018